UVV-Prüfungen

UVV-Prüfung und -Wartung gemäß BGR 232

Tore und Türen unterliegen im allgemeinen den sicherheitstechnischen Bestimmungen. Die Richtlinie BGR 232 (bisherige ZH1/494) für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore schreibt eine erste Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie eine mindestens jährlich durchzuführende Folgeprüfung durch sachkundige Personen verbindlich vor. Die §§ 28 und 29 der UVV, die Allgemeinen VBG-Vorschriften in § 24 und § 120a sowie die Arbeitsstättenverordnung in § 9 ff. nehmen darauf direkt Bezug.

Die genannten Richtlinien sind für den gewerblichen Bereich formuliert. Sie finden aber ebenso zur Beschreibung der allgemeinen Verkehrssicherung von privaten Einrichtungen Anwendung.

Die Betriebssicherheit, die Funktionstüchtigkeit und die Lebensdauer einer Anlage hängen von der Qualität ihrer Instandhaltung ab. Nur durch einen gut funktionierenden Service wird der Sollzustand Ihrer Toranlage erhalten. Um Tore und Türen in einem einwandfreien, betriebssicheren Zustand bedienen und führen zu können, sollten diese regelmäßig gewartet und auf Funktion überprüft werden.

Das TORCENTER Zweibrücken gewährleistet mit seinen qualifizierten, erfahrenen Kundendienstmonteuren eine sachkundige Ausführung und sorgt bei Ihrer Tor- bzw. Türanlage
• für höchste Betriebssicherheit
• für eine längere Lebensdauer
• für die Früherkennung von Verschleißerscheinungen

Direkter Link zur Internetseite des "Bundesministerium der Justiz":
ArbStättV - Verordnung über Arbeitsstätten - Arbeitsstättenverordnung